Deutsche Bank: Müssen Jain und Fitschen zahlen?

Posted On 12. Februar 2017|

Möglicherweise nur organisatorisches Fehlverhalten.
Laut neuer Gutachten können die Vorstände für die Skandale nicht belangt werden. Aber das liefere noch keinen aussagefähigen Zwischenstand, berichten Medien.
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Quelle: wiwo.de
Quelle: Handelsblatt Online