BGH zur Widerrufsbelehrung beim Präsenzgeschäft: Bleibt falsch, auch wenn alle sie richtig ver­standen haben

Posted On 21. Februar 2017|

Die Widerrufsbelehrung bei Darlehensverträgen kann nicht durch ein abweichendes konkludentes Verständnis der Vertragsparteien korrigiert werden, entschied der BGH. Gegen Treu und Glauben kann ein späterer Widerruf dennoch verstoßen.
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Quelle: lto.de