„Fristlose Kündigung“ – die größte Angst vieler Angestellten. Doch wussten Sie, dass diese nicht immer arbeitgeberseitig ausgesprochen werden muss? Auch der Arbeitnehmer kann fristlos kündigen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Gründe, das Vorgehen sowie mögliche Konsequenzen der fristlosen arbeitnehmerseitigen Kündigung zusammengefasst…
(aus: arbeits-abc.de)