Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) darf weiterhin personenbezogene Daten von Anlageberatern bei Sparkassen speichern. Das entschied der Hessische Verwaltungsgerichthof in Kassel und wies damit die Berufung mehrerer Kläger gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main aus dem Jahr 2014 zurück…
(aus: dpa-AFX / cash-online.de)