Eine vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente ist für die jeweiligen Mitarbeiter häufig mit dauerhaften Rentenminderungen verbunden. Um diese Rentenabschläge im Vorfeld zu vermeiden, sind zusätzliche Beitragszahlungen möglich. Der Arbeitgeber kann sich mit steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschlägen daran beteiligen…
(aus: haufe.de)