Sachgrundlose Befristung wegen früherer Beschäftigung unzulässig

Posted On 25. Januar 2019|

Für Arbeitgeber wird es künftig deutlich schwieriger, Arbeitsverträge sachgrundlos zu befristen. Das Bundesarbeitsgericht hat seine starre Grenze von drei Jahren aufgegeben…

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(aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung)