Betriebsräte dürfen über Arbeitsunfälle nicht im Unklaren gelassen werden. Auf Wunsch muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat Auskunft nicht nur über Arbeitsunfälle von angestellten Arbeitnehmern und Leiharbeitern geben, sondern auch über Unfälle von Fremdpersonal auf dem eigenen Gelände, urteilte am Dienstag, 12.03.2019, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 1 ABR 48/17)…
(aus: thorsten-blaufelder.de)