Arbeitsverträge enthalten häufig eine Verschwiegenheitsklausel, die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, das Gehalt vertraulich zu behandeln. Doch sind Arbeitgeber überhaupt dazu berechtigt? Fast nie – denn ein begründetes Interesse an der Vertraulichkeit kann der Arbeitgeber nur selten gerichtlich glaubhaft machen…
(aus: Berliner Morgenpost)