Beim äußeren Erscheinungsbild von Mitarbeitern möchten Arbeitgeber gerne ein Wort mitreden. Das betrifft Vorgaben zum Aussehen von Haaren, Fingernägeln oder der Dienstkleidung: In welchen Fällen dies aufgrund des Weisungsrechts arbeitsrechtlich zulässig ist – ein Überblick…
(aus: haufe.de)