Arbeitgeber müssen beim Datenschutz strenge Maßstäbe erfüllen

Posted On 29. April 2019|

Das neue Datenschutzrecht wirkt sich insbesondere im Bereich des Beschäftigtendatenschutzes aus. Der Arbeitgeber hat nun im Umgang mit Mitarbeiterdaten die Bestimmungen der DSGVO sowie des BDSG-neu zu beachten, die sich teilweise erheblich von dem bisherigen Datenschutzrecht unterscheiden…

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(aus: Computerwoche)