Schwerbehinderung ist keine Garantie für Weiterbeschäftigung

Posted On 18. Mai 2019|

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat bei weggefallenem Arbeitsplatz keine Garantie auf weitere Beschäftigung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt urteilte am Donnerstag, 16. Mai 2019 (Az.: 6 AZR 329/18), dass der Arbeitgeber nur verpflichtet ist, eventuelle Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einen anderen freien Arbeitsplatz zu berücksichtigen. Dafür müsse aber keine neue Stelle geschaffen werden…

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(aus: juraforum.de)