Arbeitgeber darf „gefährliche“ Hobbies nicht verbieten

Posted On 12. Juni 2019|

Der Mitarbeiter will ein Schlammrennen mit Hindernissen mitmachen oder wilde Klettersteige entlang kraxeln? Das darf er. Ein Arbeitgeber kann normalen Beschäftigten nicht in die Freizeitgestaltung hereinreden…

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(aus: lto.de / Legal Tribune Online)