Der Mitarbeiter will ein Schlammrennen mit Hindernissen mitmachen oder wilde Klettersteige entlang kraxeln? Das darf er. Ein Arbeitgeber kann normalen Beschäftigten nicht in die Freizeitgestaltung hereinreden…
(aus: lto.de / Legal Tribune Online)
Der Mitarbeiter will ein Schlammrennen mit Hindernissen mitmachen oder wilde Klettersteige entlang kraxeln? Das darf er. Ein Arbeitgeber kann normalen Beschäftigten nicht in die Freizeitgestaltung hereinreden…
(aus: lto.de / Legal Tribune Online)