(Brücken-)Teilzeit: 4-Tage-Woche – oder mehr Urlaub

Posted On 15. Juli 2019|

Mit Hilfe der gesetzlichen Brücken-Teilzeit können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern seit Januar 2019 ihre Arbeitszeit für bis zu 5 Jahre reduzieren, und dann in Vollzeit zurückkehren. In der Teilzeit-Phase können Sie dabei recht flexibel ihr eigenes Modell einer kürzeren Arbeitszeit vereinbaren. Arbeitgeber können nur ablehnen, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen…

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(aus: onlinemarketing.de)