Darf der Arbeitgeber Minus-Stunden anordnen?

Posted On 16. Juli 2019|

Dass Arbeitnehmer ab und an länger bleiben, ist keine Seltenheit. Aber was ist, wenn es mal weniger Arbeit gibt? Bei fest vereinbarten Arbeitszeiten (zum Beispiel 8 bis 17 Uhr) darf der Arbeitgeber keine Verkürzung verlangen – anders ist es, wenn es im Betrieb Arbeitszeit-Konten gibt, die Auf- und Abbau von Arbeitszeit regeln…

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(aus: dpa / Handelsblatt)