Arbeitgeber können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) Arbeitsverträge in besonderen Fällen sachgrundlos befristen, auch wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor bei ihnen beschäftigt war. Das sei dann möglich, wenn das erste Arbeitsverhältnis sehr lange zurückliege, entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in Erfurt (7 AZR 452/17)…
(aus: dpa / t-online.de)