Arbeitszeit: Wer 8 Uhr zu arbeiten beginnt, darf am Vorabend nur bis 21 Uhr E-Mails checken

Posted On 27. August 2019|

Im Feierabend noch mal kurz berufliche E-Mails lesen? Das gehört für Beschäftigte oft zum Job dazu. Viele wissen allerdings nicht, dass sie womöglich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen…

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(aus: capital.de)

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