Die Überschreitung der Höchstdauer von zwei Jahren für die sachgrundlose Befristung gilt auf den Tag genau. Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht bereits dann, wenn der Zeitraum um nur einen einzigen Tag aufgrund einer Dienstreise überschritten wird. Das geht aus einem am 20.8.2019 veröffentlichten Urteil des LAG Düsseldorf vom 19.4.2019 (3 Sa 1126/18) hervor…
(aus: arbeit-und-arbeitsrecht.de)