EuGH-Urteil Arbeitszeiterfassung: „Die Vertrauensarbeitszeit ist faktisch tot“

Posted On 1. Oktober 2019|

Mit der An- und Abmeldung am Firmenserver lassen sich künftig die Arbeitszeiten zumindest bei Präsenz-Mitarbeitern auf die Minute genau festhalten, so wie es das Urteil des EuGH zur Arbeitszeiterfassung vorschreibt. Diese Daten bleiben gespeichert, so dass der Dokumentationspflicht Genüge getan wird. Anders beim Home-Office: Bei der Eigendokumentation des Arbeitnehmers wird der Arbeitgeber nicht umhinkönnen, die Angaben zu Beginn und Ende der Arbeitszeit zumindest stichprobenartig zu kontrollieren – ohne Sicherheit, dass dies zur Erfüllung der europäischen Vorgaben ausreicht. Auch entsteht großer Verwaltungsaufwand…

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(aus: Süddeutsche Zeitung)