Die Tätigkeiten des Angestellten sind im Arbeitszeugnis nur stichpunktartig aufgezählt, es gibt außerdem Rechtschreibfehler, aber keine Schlussformel. Dürfen Arbeitnehmer in so einem Fall vom Chef Änderungen am Zeugnis verlangen? Jüngst entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern dazu (Aktenzeichen 2 Sa 187/18)…
(aus: dpa / Aachener Zeitung)