Der Europäische Gerichtshof (EuGH) macht in seiner weitreichenden Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung keine Vorgaben zur Art und Weise. Die Ausgestaltung ist den Mitgliedstaaten überlassen. Dadurch ist eine Diskussion entstanden, die letztlich wohl durch Gerichte entschieden werden muss. So wohl auch die Frage, ob Betriebsräte diese Erfassung nicht nur mitbestimmen, sondern auch initiieren können. Dies ist nach wie vor fraglich…
(aus: haufe.de)