Die rechtswidrige Versetzung eines Arbeitnehmers von Südhessen nach Sachsen hat für den Arbeitgeber Folgen: Das BAG (Urteil vom 28. November 2019; Aktenzeichen 8 AZR 125/18) urteilte, dass er dem Mitarbeiter gegenüber schadensersatzpflichtig ist und die Kosten für seine wöchentlichen Heimfahrten übernehmen muss…
(aus: haufe.de)
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