Die Projektleiterin vergeigt die Präsentation, der Einkäufer übersieht einen Zahlendreher: So etwas kann Führungskräfte auf die Palme bringen. Aber müssen sich Arbeitnehmer dann anbrüllen lassen? Nein. Vorgesetzten-Kritik darf deutlich sein, aber sie muss zugleich sachgerecht bleiben. Arbeitnehmer haben einen Anspruch, angemessen behandelt zu werden…
(aus: dpa / Berliner Morgenpost)