Mitarbeiter sind dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Das Arbeitsgericht Siegburg (Aktenzeichen: Az: 3 Ca 1793/19, Urteil vom 15. Januar 2020) erklärte die fristlose Kündigung eines SAP-Beraters für rechtmäßig. Er hatte Daten missbraucht, um auf eine Sicherheitslücke aufmerksam zu machen…
(aus: haufe.de)