Missbrauch von Kundendaten rechtfertigt Kündigung

Posted On 3. Februar 2020|

Mitarbeiter sind dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet, sensible Kundendaten zu schützen. Das Arbeitsgericht Siegburg (Aktenzeichen: Az: 3 Ca 1793/19, Urteil vom 15. Januar 2020) erklärte die fristlose Kündigung eines SAP-Beraters für rechtmäßig. Er hatte Daten missbraucht, um auf eine Sicherheitslücke aufmerksam zu machen…

Hier lesen Sie weiter…

(aus: haufe.de)