Schadensersatzpflichten des Arbeitgebers ergeben sich oft aus verletzten Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, insbesondere der Fürsorgepflicht. Typische Fälle sind Missachtung von Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit oder mangelnde Unterstützung bei Mobbing oder Belästigung. Zunehmend spielen Datenschutzverletzungen ein Rolle. Handelt der Arbeitgeber grob fahrlässig oder vorsätzlich, kommt auch deliktische Haftung in Betracht…
(aus: haufe.de)