Im Zuge eines Gesetzesvorschlages könnten künftig Arbeitnehmer die Arbeitszeit-Aufzeichnungen ihres Arbeitgebers einsehen bzw. darauf klagen – bisher gibt es diesen Anspruch nicht. Dies wäre dann eine auch vom Arbeitgeber kaum bestreitbare Grundlage, dass Beschäftigte die Bezahlung von mehr Überstunden als bisher einfordern, nötigenfalls ebenfalls vor Gericht…
(aus: WirtschaftsWoche)