Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH vom Mai 2019 zur bald lückenlosen Erfassung aller Arbeitszeiten lässt noch immer viele Firmen und Beschäftigte ratlos und im Unklaren. Werden wir dadurch gegängelt, und droht dann stets eine Strafe, wenn MitarbeiterInnen wie bislang ihre Arbeitszeit eigenständig einteilen? Oder überwiegt der Schutz vor Überlastung und die Sicherheit, das Geleistete auch vollauf bezahlt zu bekommen? …
(aus: WirtschaftsWoche / Zeit Online)