Im ersten Strafprozess zu Cum-ex-Geschäften hat das Landgericht Bonn die beiden angeklagten britischen Aktienhändler zu Bewährungsstrafen verurteilt – mildernd wirkten deren umfassende Aussagen. Die Privatbank M.M. Warburg muss gut 176 Millionen Euro zahlen…
(aus: Börsen-Zeitung)