Wie alle Arbeitsgerichte hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit erheblichen Corona-Einschränkungen zu kämpfen. Mündliche Verhandlungen mit Öffentlichkeit im Saal sind wegen des Abstandsgebotes und des Infektionsschutzes sogar in den recht großen Erfurter BAG-Räumen derzeit schwierig, erst recht in den beengteren regionalen Kammern. Wohl erst im Mai werden Präsenz-Termine im BAG wieder angesetzt – derzeit sind sie verschoben. BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt schlug inzwischen die Ausweitung der schriftlichen Verfahrensführung, und auch die Verhandlung über vereinfachte Videotechnik unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Dies kann zumindest Gütetermine ermöglichen – und die machen im Arbeitsrecht bis zu drei Viertel der gerichtlichen Entscheidungen aus, indem sich die Streitparteien per Vergleich einigen. Neue Wege sind dringend nötig: Denn Entscheidungen der Arbeitsgerichte müssen auch während der Pandemie weiterhin schnell zu Stande kommen, um etwa die Existenz von Arbeitnehmern zu sichern…
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(aus: Legal Tribune Online / lto.de)