Neuer Corona-/Covid-19-Arbeitsschutzstandard beschlossen

Posted On 20. April 2020|

Das Bundeskabinett hat einen neuen Standard veröffentlicht, wie ein bestmöglicher Schutz vor dem Corona-Virus am Arbeitsplatz gewährleistet werden soll. Vieles ist vollkommen neu zu regeln und hat nun (etwas) größere Klarheit – wobei die Betriebsräte nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 des Betriebsverfassungsgesetzes weiterhin ein Mitbestimmungsrecht haben, gerade um offene, oft weitreichende Fragen mitzuentscheiden. Der neue Bundesstandard enthält Festlegungen zu Abständen, Masken und Hygiene, zu räumlicher und zeitlicher Entzerrung, zum Verhalten bei Verdachtsfällen, auch zu Dienstreisen und Meetings…

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(aus: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)