Arbeitsunfall im Home-Office: Wann greift der Versicherungsschutz?

Posted On 8. Mai 2020|

Die entscheidende Frage ist: Ist die Tätigkeit, bei der der Arbeitnehmer einen Unfall im Heimbüro hat, Teil des Privat- oder des Berufslebens? Die Anforderungen dafür, ob die Versicherung wirklich greift, sind in der Heimarbeit deutlicher höher als im Betrieb. Wer im Homeoffice etwas tut, was nicht in direktem Zusammenhang zur Arbeit steht, ist nicht gesetzlich unfallversichert – zum Beispiel nicht beim Stürzen auf der heimischen Treppe beim bloßen Gang vom Computer zur Toilette. Deshalb sollten berufliche und private Sphäre daheim so weitgehend wie möglich getrennt sein – und HeimarbeiterInnen sollten zum Beispiel Telefonzeiten und Mailverkehr in einer Datei dokumentieren, um im Schadensfall gute zeitliche Nachweise zu haben, wann sie „auf Arbeit“ waren…

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(aus: Spiegel Job & Karriere)