Mit den Kindern drei Mal pro Woche um 16 Uhr zum Sportkurs, oder wöchentlich ein freier Tag fürs Fallschirmspringen: Es gibt bei Arbeitnehmern vielfach Wünsche auf Reduzierung der Arbeitszeit. Seit vorigem Jahr schafft die Brücken-Teilzeit auch einen weitgehenden Anspruch darauf. Für längere Auszeiten, zum Beispiel 3 Monate und mehr – „Sabbaticals“ – gilt dies allerdings nicht, dort ist die Vereinbarung wischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Verhandlungssache…
(aus: Legal Tribune Online / lto.de)