Arbeitgeber könnten versucht sein, die großen Belastungen im Zuge der Pandemie dazu zu nutzen, insbesondere die Arbeitsverträge von neu Eingestellten oder Wechslern zu „kürzen“. Nicht nur, aber besonders Fach- und Führungskräfte mit vielen individuellen Vereinbarungen im Vertrag sollten deshalb speziell bei Job-Veränderungen auf das Kleingedruckte achten. So könnten neue Klauseln vorsehen, dass Beschäftigte auf Teile ihres Gehaltes oder anderer Besitzstände verzichten, falls es zu Kurzarbeit kommt. Darüber hinaus könnten Arbeitgeber bestrebt sein, vertragliche Ausschluss-Fristen zu verkürzen, dass zum Beispiel Betroffene bestimmte Ansprüche binnen 3 statt zuvor 6 oder 12 Monaten nach dem Anlass stellen – später würden sie verfallen. Oder aber: eine leichtere Versetzbarkeit. Indes: Einseitige, undurchsichtige oder über Gebühr benachteiligende neue Klauseln des Arbeitgebers sind meist unwirksam, sagt das deutsche Arbeitsrecht…
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(aus: springerprofessional.de)