Die beiden südosteuropäischen Länder sind nun im „Warte-Saal“ der Gemeinschafts-Währung, im „Exchange Rate Mechanism II“. Wohl frühestens 2023 können sie Vollmitglied werden – bei Erfüllung der „Maastricht-Kriterien“, die in den vorigen Jahren immer wieder aufweichbar waren. Nach den EU-Verträgen sind alle Mitgliedsstaaten bis auf Dänemark zum Beitritt zur Gemeinschaftswährung verpflichtet, sobald sie die Voraussetzungen erfüllen. Mehrere Staaten verfolgen dies aber nicht mit Nachdruck…
(aus: Reuters / dpa / Manager Magazin)