Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie sind kein Grund, ein Sabbatjahr vorzeitig zu beenden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen (Beschlüsse vom 24. Juli 2020, Aktenzeichen: 6 B 925/20 und 6 B 957/20)…
(aus: haufe.de)