Kommt im Herbst eine Pleite-Welle, könnte das auch etliche Beschäftigte treffen. Bleibt der Lohn länger aus und es steht fest, dass vom Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz keine Zahlungen mehr zu erwarten sind, können angemahnte Lohnforderungen aus der Zeit vor der Insolvenz beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Bis bis zur Auszahlung kann einige Zeit vergehen. Deshalb wird der Verdienstausfall häufig durch das sogenannte Insolvenzgeld aufgefangen. Ersetzt wird dann auf Antrag bei der Agentur für Arbeit, die ausgefallene Vergütung der letzten drei Monate vor der Pleite. Allerdings zahlt die Agentur für Arbeit erst dann, wenn es tatsächlich zur Insolvenz gekommen ist oder ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet werden kann. In besonderen Fällen können dann aber auch Vorschüsse beantragt werden…
(aus: birgittawallmann.de)