Wo ein Mitarbeiter seinen betrieblichen Arbeitsplatz hat, unterliegt üblicherweise dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Hatte der Arbeitnehmer als Mitglied der Betriebsvertretung ein Einzelbüro, so hat er darauf nach dem Ausscheiden aus dem Gremium keinen Anspruch mehr. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13. Mai 2020, Aktenzeichen: 7 Sa 380/19)…
(aus: haufe.de)