in Arbeitgeber ist vor dem Landes-Arbeitsgericht Berlin (Entscheidung vom 24. August 2020, Aktenzeichen: 12 TaBVGa 1015/20) damit gescheitert, dem Gesamtbetriebsrat ein überregionales Treffen wegen Corona-Risiken zu untersagen, um es online durchzuführen. Eine generelle Erlaubnis für Präsenzveranstaltungen des Betriebsrats stellt die Entscheidung jedoch nicht dar…
(aus: haufe.de)