In neuerer Rechtsprechung führte das Bundesarbeitsgericht im Februar 2019 das „Gebot fairen Verhandelns“ für Aufhebungsverträge ein. Das bedeutet, dass Arbeitgeber nicht länger Beschäftigte in ihrer Schwäche ausnutzen sollen, um von ihnen eine Unterschrift unter einen Abfindungsvertrag abzunötigen und sie so loszuwerden. Stattdessen haben betroffene Arbeitnehmer nun mehr Möglichkeiten, eine solche nach Drohung oder Täuschung geleistete Unterschrift wieder aufzuheben. Doch Vorsicht: Die Hürde einer solchen Revision bleibt nach wie vor hoch…