Der Jobverlust trifft viele Menschen hart. Obwohl die Arbeitnehmer hierzulande einen strengen gesetzlichen Kündigungsschutz genießen, von dem zum Beispiel die Schweizer nur träumen können, gehört die arbeitgeberseitige Kündigung zum Unternehmensalltag. In den wenigsten Fällen ist sie vom Arbeitnehmer eigenverschuldet. Viel häufiger sind wirtschaftliche Gründe für die Kündigung ausschlaggebend. Aber steht Ihnen dann nicht eigentlich eine satte Abfindung zu? …
(aus: arbeits-abc.de)