Die Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden war unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 4. September 2020, Aktenzeichen: 19 Ca 1827/20). Der Arbeitgeber fühlte sich von ihr getäuscht, weil sie als Mitglied des Wahlvorstandes behauptet hatte, dass Frauen im Betrieb mindestens einen Sitz im Betriebsrat haben müssten…
(aus: haufe.de)