Kündigung wegen „Täuschung“ bei Betriebsrats-Wahl ist unwirksam

Posted On 19. Oktober 2020|

Die Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden war unwirksam, entschied das Arbeitsgericht Köln (Urteil vom 4. September 2020, Aktenzeichen: 19 Ca 1827/20). Der Arbeitgeber fühlte sich von ihr getäuscht, weil sie als Mitglied des Wahlvorstandes behauptet hatte, dass Frauen im Betrieb mindestens einen Sitz im Betriebsrat haben müssten…

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(aus: haufe.de)