Arbeitgeber dürfen zum Schutz vor Corona-Infektionen von ihren Beschäftigten verlangen, dass sie eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Arbeitszeit tragen. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden (Aktenzeichen: 4 Ga 18/20). Im verhandelten Fall ging es um einen Verwaltungsmitarbeiter in einem Rathaus der Region, der sogar ein ärztliches Attest vorgelegt hatte, das ihn von der Maskenpflicht befreien sollte – allerdings ohne Angabe von Gründen. Das sah das Gericht als nicht ausreichend an…
(aus: Spiegel Job & Karriere)