Arbeitsrecht: Keine Maske – keine Arbeit

Posted On 5. Januar 2021|

Arbeitgeber dürfen zum Schutz vor Corona-Infektionen von ihren Beschäftigten verlangen, dass sie eine Mund-Nasen-Bedeckung während der Arbeitszeit tragen. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden (Aktenzeichen: 4 Ga 18/20). Im verhandelten Fall ging es um einen Verwaltungsmitarbeiter in einem Rathaus der Region, der sogar ein ärztliches Attest vorgelegt hatte, das ihn von der Maskenpflicht befreien sollte – allerdings ohne Angabe von Gründen. Das sah das Gericht als nicht ausreichend an…

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(aus: Spiegel Job & Karriere)