Bereits vor der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom 19. Januar 2021 wurde intensiv über eine Verpflichtung der Arbeitgeber diskutiert, mehr Homeoffice zu ermöglichen. Trotz vieler Gegenstimmen wurde diese Verpflichtung nun in der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) umgesetzt. Weitere Änderungen betreffen das Thema Masken. In Kraft treten soll die neue Verordnung schon am 27. Januar…
(aus: haufe.de)