Termine für eine Corona-Schutzimpfung sind noch rar. Für Beschäftigte, die schon die Möglichkeit dazu haben, stellt sich aber die Frage: Darf ich den Termin während der Arbeitszeit wahrnehmen? Beschäftigte haben nur in Ausnahmefällen Anspruch darauf, sich für einen Impftermin freistellen zu lassen – zum Beispiel bei starrer Terminvergabe von Impfzentren…
(aus: dpa / Aachener Zeitung)