Die in Singen ansässige Sparkasse Hegau-Bodensee hat ihren Kunden für einen einfachen Kontoauszug einen zweistelligen Eurobetrag in Rechnung gestellt. Zu unrecht, wie das Landgericht Konstanz jetzt entschieden hat (Aktenzeichen T5 O 68/20). Aber die Sparkasse gibt nicht nach. Der Streit geht also in eine neue Runde…
(aus: Südkurier)