Eine neue Regel im Infektionsschutzgesetz schreibt nicht nur Arbeitgebern, sondern auch Arbeitnehmern erstmals vor, in ihrer Wohnung zu arbeiten, wenn die Firma es ihnen anbietet bzw. ermöglicht. Allerdings bleiben einige Lücken. Beschäftigte können darlegen, dass sie daheim wegen Enge oder Störungen nicht arbeiten können – dann können sie nicht gezwungen werden. Bußgelder bei Verstößen sind zunächst nicht vorgesehen…
(aus: Frankfurter Allgemeine Zeitung)