Ordnet das Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne zunächst nur mündlich an und der Arbeitgeber bezweifelt die tatsächliche Existenz einer solchen, kann er nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (Aktenzeichen 8 Ca 7334/20, Entscheidung vom 15. April 2021) weder aufgrund der Anordnung an sich noch wegen des Fehlens eines schriftlichen Nachweises kündigen. Dies gilt auch außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes…
(aus: kliemt.blog)