„Sollbruchstelle“: Kündigungen nach der Elternzeit

Posted On 31. Mai 2021|

Bekommen Arbeitnehmer ein Kind, haben sie Anspruch auf Elternzeit. Solange genießen sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ist die Elternzeit vorbei, endet auch der Sonderschutz. Das heißt aber nicht, dass Arbeitnehmer einfach so nach der Elternzeit gekündigt werden können. In der Regel greift nach der Elternzeit der Allgemeine Kündigungsschutz. Unternehmen können dem Arbeitnehmer demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen…

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(aus: businessinsider.de)