Die Möglichkeit, Aktienverluste mit anderen Einkünften steuerlich zu verrechnen, sind seit einigen Jahren stark eingeschränkt. Das hält der Bundesfinanzhof für verfassungswidrig – und schaltet das oberste Gericht ein. Aktienanleger bekommen möglicherweise viel Geld zurück…
(aus: Reuters / Manager Magazin)