Wird in einem Arbeitsvertrag eine sogenannte Zielvereinbarung mit Bonuszahlungen vereinbart, muss durch den Arbeitgeber tatsächlich eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden. Wird darüber nicht gesprochen, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entschädigung, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden hat (Aktenzeichen 8 AZR 149/20)…
(aus: juraforum.de)