Keine Urlaubskürzung wegen tageweiser Kurzarbeit

Posted On 14. Juni 2021|

Das Arbeitsgericht Osnabrück hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 3 Ca 108/21) entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht berechtigt ist, den Erholungsurlaub der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer anteilig im Verhältnis zu den Jahresarbeitstagen zu kürzen, wenn keine Kurzarbeit „Null“ zu Grunde liegt…

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(aus: anwalt.de)